
Berlin, 14. November 2025 (JPD) – Die Verurteilung eines mehrfachen Geldtransporträubers aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Köln weitgehend und wies die Revision des Angeklagten zurück. Lediglich die zivilrechtliche Adhäsionsentscheidung zugunsten der Witwe eines getöteten Geldtransporteurs hob der 2. Strafsenat auf. Die strafrechtliche Bewertung der Taten bleibt jedoch unverändert bestehen.
Der Mann war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, wegen besonders schweren Raubes in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht hatte außerdem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet und die Einziehung von Taterträgen im sechsstelligen Bereich ausgesprochen. Es stellte zudem klar, dass die im Ausland verbrachte Auslieferungshaft auf die Strafe anzurechnen ist.
BGH bestätigt Verurteilung wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure
Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte der Angeklagte in den Jahren 2018 und 2019 in Köln und Frankfurt am Main mehrere bewaffnete Raubüberfälle auf Geldtransporteure verübt. In zwei Fällen setzte er dabei geladene Schusswaffen ein und verletzte Sicherheitsmitarbeiter erheblich. Ein Teil der Taten wurde gemeinsam mit einem weiteren Beteiligten begangen. Die Kölner Schwurgerichtskammer sah die Tatserie als erwiesen an und verhängte eine langjährige Freiheitsstrafe.
Der BGH stellte in seinem Beschluss klar, dass die revisionsrechtliche Überprüfung keine Rechtsfehler zulasten oder zugunsten des Angeklagten ergab. Lediglich der zivilrechtliche Anspruch der Hinterbliebenen könne nicht im Strafverfahren entschieden werden. Mit der Entscheidung ist das Urteil der Kölner Strafkammer nun rechtskräftig. Die Verurteilung wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure bleibt damit in vollem Umfang bestehen.