
Leipzig, 8. April 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verworfen. Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 bestätigte der 6. Strafsenat eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH bestätigt Schuldspruch wegen tödlichen Messerangriffs
Nach den Feststellungen des Landgerichts lebte die angeklagte Person in den Jahren 2023 und 2024 in verschiedenen Asylbewerberunterkünften in Potsdam. Bereits im Februar 2023 verletzte sie eine Mitbewohnerin mit einem Messer am Arm. Im Mai 2024 griff sie einen in der Unterkunft tätigen Wachmann an und stach ihm zweimal in die Brust, woran dieser kurze Zeit später verstarb.
Die revisionsgerichtliche Überprüfung ergab weder aufgrund erhobener Verfahrensrügen noch im Rahmen der Sachprüfung durchgreifende Rechtsfehler. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit die rechtliche Würdigung und Strafzumessung des Landgerichts Potsdam.
Das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. April 2025 ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.





