Dresden, 13. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung wegen zahlreicher sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio weitgehend zurückgewiesen (Beschluss vom 22. Oktober 2025 – 5 StR 473/25). Das Landgericht Dresden hatte den Angeklagten am 3. April 2025 wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen sowie sexuellen Übergriffs in fünf weiteren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von sieben und vier Jahren verurteilt. Lediglich bei der Anrechnung von Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren wurde eine Nachprüfung angeordnet.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen sexueller Übergriffe

Nach den Feststellungen des Landgerichts griff der Angeklagte zwischen Dezember 2017 und Oktober 2023 in seinem Tätowierstudio 16 Kundinnen und eine minderjährige Praktikantin sexuell an. Dabei nutzte er das Überraschungsmoment während des Tätowierens und bei Computerarbeiten aus. In den meisten Fällen manipulierte er an seinem unbedeckten Penis, in einzelnen Fällen drang er in die Geschlechtsorgane der Opfer ein oder erzwang Oralverkehr. Drei gleichgelagerte Vorwürfe wurden hingegen vom Landgericht freigesprochen.

Die Nachprüfung durch den BGH bestätigte den Schuldspruch und die Einzelstrafen im Wesentlichen. Nur bei der ersten Gesamtfreiheitsstrafe wurde festgestellt, dass die früheren Bewährungsauflagen hätten berücksichtigt werden müssen, woraufhin die Entscheidung hierüber an das Landgericht zurückverwiesen wurde. Abgesehen davon ist das Urteil rechtskräftig.

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