
Nürnberg/Hersbruck, 12. Februar 2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Revision eines Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen. Der Angeklagte war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mit dem Beschluss vom 3. Februar 2026 ist das Urteil rechtskräftig.
Lebenslange Haft nach Messerangriff auf Spielplatz in Hersbruck
Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte auf einem Spielplatz in Hersbruck vor zahlreichen Kindern und Jugendlichen mit einem Messer auf seine Ehefrau ein. Die Frau wurde mit mehr als 20 Stichen lebensgefährlich verletzt. Der Täter hatte sich seiner getrennt lebenden Ehefrau von hinten genähert, während sie mit ihren Kindern und Freundinnen an einem Tisch saß.
Als die gemeinsame Tochter versuchte, ihre Mutter zu schützen, fügte der Angeklagte ihr ebenfalls lebensbedrohliche Verletzungen zu. Außerdem wurde eine weitere Frau verletzt, die der Angegriffenen zu Hilfe gekommen war. In der Annahme, seine Frau sei bereits tödlich verletzt, ergriff der Täter die Flucht. Durch das sofortige Eingreifen von Spielplatzbesuchern und des Rettungsdienstes konnten die Opfer gerettet werden.
Das Landgericht hatte Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale festgestellt. Auf eine Strafmilderung aufgrund des Versuchsstadiums wurde bewusst verzichtet, da die Ehefrau ohne das schnelle Eingreifen Dritter binnen kurzer Zeit gestorben wäre und auch die Tochter schwer verletzt wurde.
Die vom Angeklagten erhobenen Rechtsmittel führten zu keiner Änderung der Entscheidung. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Mai 2025 ist damit endgültig.




