
Karlsruhe, 19. März 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover wegen besonders schweren Raubes verworfen. Damit ist die verhängte Freiheitsstrafe von acht Jahren rechtskräftig. Der 6. Strafsenat prüfte das Urteil und stellte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest.
Überfall auf Juweliergeschäft am Steintor
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sich der Angeklagte mit einem Cousin auf einen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Hannover verständigt. Ziel war es, die Beute unter den Beteiligten aufzuteilen. Der Angeklagte überredete weitere Mittäter zur Ausführung der Tat und stellte ihnen eine Sporttasche sowie einen Revolver zur Verfügung, der als Drohmittel dienen sollte.
Am 11. Juli 2023 setzten die Mittäter den Plan um und eröffneten während des Überfalls das Feuer. Dabei wurde ein Mitarbeiter des Juweliergeschäfts durch einen Bauchschuss lebensgefährlich verletzt. Das Landgericht wertete den Angeklagten als Mittäter des besonders schweren Raubes, rechnete ihm die Schussverletzung jedoch nicht als weitere Tatfolge zu, da der Einsatz der Waffe nach den Absprachen nur als Drohmittel vorgesehen war.
Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist damit rechtskräftig. Grundlage der Entscheidung war ein Urteil vom 25. März 2025.



