
Karlsruhe, 5. Januar 2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen eines Angriffs auf einen Polizeibeamten bestätigt. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Damit ist das Strafurteil rechtskräftig.
Versuchten Totschlag an Polizeibeamten bestätigt
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Grundlage der Entscheidung waren nächtliche Ereignisse an einer Bushaltestelle, bei denen es zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Hochzeitsgästen gekommen war. Die Polizei war zur Schlichtung der Situation hinzugezogen worden.
Nach den Feststellungen des Gerichts griff der Angeklagte einen Polizeibeamten von hinten an, als dieser versuchte, einen körperlichen Angriff zu unterbinden, an dem die Schwester des Angeklagten beteiligt war. Der Angeklagte würgte den Beamten mehrere Sekunden lang und nahm dabei dessen Tod billigend in Kauf. Erst durch das Eingreifen weiterer Polizeikräfte konnte der Beamte aus dem Würgegriff befreit werden.
Keine Rechtsfehler im Urteil
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf Grundlage der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge. Rechtsfehler zu seinem Nachteil konnten dabei nicht festgestellt werden. Die strafrechtliche Würdigung des Landgerichts sowie die verhängte Freiheitsstrafe hielten der revisionsrechtlichen Kontrolle stand.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 4. Juni 2025 rechtskräftig. Eine weitere Anfechtung ist ausgeschlossen.