
Erfurt, 2. März 2026 (JPD) Der Bundespräsident hat Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Dr. Markus Weingarth mit Wirkung vom 1. März 2026 zu Richtern am Bundesarbeitsgericht ernannt. Die Ernennungsurkunden überreichte Präsidentin Inken Gallner in Erfurt.
Matthias Kreutzberg-Kowalczyk, geboren 1979 in Halberstadt, legte 2009 die Zweite juristische Staatsprüfung in Wiesbaden ab und trat im Oktober 2009 in die Hessische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Er war bei den Arbeitsgerichten Bad Hersfeld, Fulda, Kassel und Frankfurt am Main tätig. Von Juli 2015 bis Juni 2017 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht. Nach einer Erprobung am Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt/Main wurde er am 17. September 2021 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Kreutzberg-Kowalczyk ist nun Mitglied des Dritten Senats, der für die betriebliche Altersversorgung einschließlich Versorgungsschäden zuständig ist.
Dr. Markus Weingarth, geboren 1980 in Berlin, wurde 2010 an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert und legte 2013 in Hamburg die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt trat er 2016 in den Richterdienst Schleswig-Holsteins ein und war ab Juli 2017 am Arbeitsgericht Kiel eingesetzt. 2019 wurde er Richter am Arbeitsgericht, von September 2018 bis August 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht. Seit Januar 2026 ist er beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgeordnet. Weingarth wurde dem Zweiten Senat zugeteilt, der vor allem für Kündigungen, Betriebsratszustimmungen und die gerichtliche Auflösung von Arbeitsverhältnissen zuständig ist.



