
München, 24. März 2026 (JPD) Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung eines 23-Jährigen wegen Beleidigung bestätigt und dessen Revision verworfen. Der Angeklagte war vom Landgericht Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Anlass war, dass er einer Polizeibeamtin gezielt Socken mit der Aufschrift „1312“ zeigte. Die Zahlenfolge steht als Abkürzung für die Parole „ACAB“ („All Cops Are Bastards“).
„1312“ gegenüber individualisierten Beamten strafbar
Das Gericht stellte klar, dass das demonstrative Zurschaustellen entsprechender Schriftzüge gegenüber konkret angesprochenen Polizeibeamten den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit. Entscheidend sei die Individualisierung der angesprochenen Person, die eine strafbare Ehrverletzung begründe. Die rechtliche Würdigung des Landgerichts wurde damit bestätigt.
Mit der Entscheidung ist die Verurteilung rechtskräftig. Eine gegen den Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 20. Februar 2026, Az.: 1 BvR 2289/25). Grundlage ist der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 2025 (Az.: 206 StRR 295/25).




