
Das Amtsgericht Würzburg hat einen 24-jährigen algerischen Staatsangehörigen wegen mehrfachen Diebstahls sowie räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die dem Angeklagten ursprünglich vorgeworfene sexuelle Belästigung einer Artistin beim Circus Krone wurde mangels Beweismitteln eingestellt. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung unter anderem ein umfassendes Geständnis, fehlende Vorstrafen sowie die erlittene Untersuchungshaft.
Nach einem Zwischenfall auf dem Gelände des Circus Krone an der Talavera hat das Schöffengericht am Amtsgericht Würzburg einen 24-jährigen algerischen Staatsangehörigen am Dienstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 26. Dezember 2024. Der damals erst seit vier Monaten in Deutschland lebende Mann hielt sich unbefugt im Mitarbeiterbereich des Circus Krone auf, der zu dieser Zeit in Würzburg gastierte. Dort drang er in einen Wohnwagen ein und entwendete Wertgegenstände im Wert von mehreren hundert Euro. Als ein 16-jähriger Zirkusmitarbeiter den Mann zur Rede stellte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung: Der Angeklagte schlug dem Jugendlichen mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Trotz der Angriffe gelang es dem 16-Jährigen, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei zu fixieren. Der Angeklagte wurde noch vor Ort festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft.
Neben dem Vorfall beim Circus Krone legte die Staatsanwaltschaft dem Mann weitere Diebstahlsdelikte zur Last: Im November 2024 soll er zwei Pkw im Landkreis Würzburg aufgebrochen und Bargeld, Geldbörsen sowie einen Laptop gestohlen haben. Außerdem entwendete er im Dezember eine Reisetasche aus einem ICE, der nur kurz am Würzburger Hauptbahnhof hielt. Auch diese Vorwürfe räumte der Angeklagte ein.
Den zusätzlich erhobenen Vorwurf der sexuellen Belästigung einer 27-jährigen Artistin des Circus Krone im Vorfeld des Diebstahls aus dem Wohnwagen wies der Angeklagte hingegen zurück. Da die mutmaßlich Geschädigte als Zeugin nicht zur Hauptverhandlung erscheinen konnte – sie hält sich derzeit im Ausland auf –, stellte das Gericht das Verfahren insoweit ein.
Zur Motivation des Angeklagten stellte das Gericht fest, dass dieser die Taten begangen habe, um sich eine Einnahmequelle zu verschaffen. Er habe sich nach seiner Einreise in einer prekären wirtschaftlichen Situation befunden und keine legalen Verdienstmöglichkeiten gesehen. Auch dies sei im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf eine ein Jahr und vier Monate betragende Bewährungsstrafe. Das Gericht entschied sich für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Ausschlaggebend waren das umfassende Geständnis des Angeklagten, seine bislang fehlenden Vorstrafen und die Tatsache, dass er sich seit nahezu sechs Monaten in Untersuchungshaft befindet. Zudem habe er bei der Rangelei mit dem 16-Jährigen „deutlich Prügel einstecken müssen“, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung betonte.
Der Haftbefehl wurde mit der Urteilsverkündung aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.