Ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten hat vier junge Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren wegen eines politisch motivierten Angriffs auf zwei SPD-Mitglieder zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und acht Monaten verurteilt (Urteil vom 11. Juni 2025). Die Tat, die als gezielte rechte Gewalt eingestuft wurde, richtete sich gegen ein erkennbares SPD-Ehepaar in Berlin-Lichterfelde und umfasste massive körperliche Angriffe sowie Übergriffe auf Polizeibeamte. Zwei Angeklagte wurden vorläufig unter Bewährungsaufsicht gestellt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin hat heute im Prozess um den gewaltsamen Angriff auf zwei Mitglieder der SPD vier Angeklagte im Alter zwischen 17 und 20 Jahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Gegen den heute 20 Jahre alten Florian K. hat das Gericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. Gegen den 19-jährigen Elias U. hat das Gericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Darüber hinaus hat das Gericht den 20-jährigen Phillipp B. und den 17-jährigen Pascal K. zu Jugendstrafen von zwei Jahren (Phillipp B.) und einem Jahr und neun Monaten (Pascal K.) verurteilt. Für Phillipp B. und Pascal K. hat das Gericht die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung um sechs Monate zurückgestellt.

Nach den Feststellungen des Gerichts seien die Angeklagten – die das Gericht dem rechtsextremen Spektrum zuordnete – am 14. Dezember 2024 von ihrem Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Berlin gereist, um hier an einer rechten Kundgebung teilzunehmen. Auf dem Weg dorthin seien sie gegen Mittag im Berliner Stadtteil Lichterfelde-Ost an einer Bushaltestelle zufällig auf ein dort wartendes Ehepaar getroffen. Diese seien aufgrund ihrer Bekleidung als SPD-Mitglieder erkennbar gewesen. Beide seien kurz zuvor an einem Informationsstand der SPD zur Bundestagswahl 2025 tätig gewesen. Die Angeklagten hätten den Mann zu Boden gebracht. Anschließend hätten sie ihn – zum Teil mit Springerstiefeln – mit Tritten gegen den Kopf und den Oberkörper traktiert. Als die Frau ihrem Ehemann zu Hilfe gekommen sei, hätten die Angeklagten auch sie zu Boden gebracht. Die alarmierte Polizei sei schnell vor Ort gewesen und habe die Angeklagten zurückgedrängt. Die Angeklagten Phillipp B., Florian K. und Elias U. hätten die Beamten angegriffen und teilweise beleidigt. Insoweit sprach das Gericht die Angeklagten auch wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte – und zum Teil wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung – schuldig. Der Angeklagte Pascal K. habe sich daran nicht beteiligt. Aus diesem Grund hat das Gericht den Angeklagten Pascal K. insoweit teilweise freigesprochen.

Zum Motiv hat das Gericht festgestellt, dass hier ein Fall von rechter Gewalt vorliege. Die Tat sei politisch motiviert gewesen, die Gewalt habe sich gezielt gegen Mitglieder der SPD gerichtet und es sei den Angeklagten ausschließlich darum gegangen, ihre rechte Gesinnung durch Gewalt zum Ausdruck zu bringen. Diese Tatmotivation sowie das Ausmaß an Gewalt sei der Grund dafür, warum auf diese Tat mit Freiheitsstrafen zu reagieren sei, so der Vorsitzende in der heutigen mündlichen Urteilsbegründung.

Die Angeklagten – ein Jugendlicher und drei Heranwachsende – sind nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Von Gesetzeswegen sind Heranwachsende, d.h. Angeklagte zwischen 18 und 21 Jahren, nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, wenn sie aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen. Davon ist das Gericht hier ausgegangen. Bei einer Jugendstrafe handelt es sich um eine speziell für Jugendliche und Heranwachsende ausgestaltete Form der Freiheitsstrafe. Das Gericht hat für alle Angeklagten ein besonders hohes Risiko für erneute Straftaten gesehen. Aus diesem Grund bestünden bei allen Angeklagten sogenannte schädliche Neigungen – eine gesetzliche Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe.

Die Zurückstellung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung bedeutet, dass das Gericht die endgültige Entscheidung über die Bewährung zu einem späteren Zeitpunkt trifft. Bis dahin stehen die Angeklagten Phillipp B. und Pascal K. unter sogenannter Vorbewährung. Die sechsmonatige Frist beginnt ab Rechtskraft der Entscheidung. Das Gericht hat beide Angeklagte während dieser Zeit der Aufsicht und der Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Jugendstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten (Pascal K.), zwei Jahren und acht Monaten (Phillipp B.), drei Jahren (Elias U.) und drei Jahren und vier Monaten (Florian K.) beantragt.

Der Verteidiger des Angeklagten B. hat für seinen Mandanten die Auferlegung von Arbeitsleistungen beantragt; der Verteidiger des Angeklagten Pascal K. hat auf Freispruch plädiert. Die Verteidiger der Angeklagten Florian K. und Elias U. haben jeweils Freiheitsstrafen mit Bewährung gefordert.

Das Urteil gegen die Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision angefochten werden.

Amtsgericht Tiergarten, 19.06.2026

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