
Das Amtsgericht Tiergarten hat Nemer R. am gestrigen Tag wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-jährige Angeklagte muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Freizeitarbeit leisten, an einem Kompetenztraining teilnehmen und 4.000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Beamtin zahlen. Die Strafe wurde gemäß § 21 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt, da es sich um seine erste Verurteilung handelt.
Der Angriff ereignete sich in der Silvesternacht auf den 1. Januar 2024 in Berlin-Buckow. Kurz zuvor hatte ein Polizeitransporter mit Blaulicht eine 15-jährige Verwandte des Angeklagten angefahren, die sich offenbar unvermittelt auf die Fahrbahn begeben hatte. Unmittelbar nach dem Unfall soll Nemer R. zur Fahrertür gestürmt und der dort gesicherten Beamtin mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Er gestand die Tat bereits zu Prozessbeginn, und Zeugenaussagen sowie DNA-Spuren an der Schutzweste bestätigten seine Beteiligung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe mit Bewährung beantragt; der Vertreter der Nebenklägerin forderte dagegen eine Jugendstrafe ohne Aussetzung. Das Gericht wertete den Tatvorwurf als erwiesen und berücksichtigte den Antrag des Verteidigers auf gemeinnützige Arbeit. Mit dem Urteil wurde signalisiert, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte strafschärfend wirkt – zugleich wurde der Straferwartungsrahmen für junge Erwachsene angelegt.
Der Angeklagte, bisher polizeibekannt, war zunächst vom Unfallort geflohen, stellte sich jedoch wenige Stunden später bei der Polizei.