Köln, 8. September 2025 (JPD) – Vor dem Amtsgericht Köln beginnt im Oktober das Verfahren gegen vier ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in den Jahren 2022 und 2023 über einen längeren Zeitraum Tiere bei der Schlachtung tierschutzwidrig behandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, durch den Verzicht auf ordnungsgemäße Betäubung, Ruhigstellung und Fixierung erhebliche Schmerzen, Leiden und Aufregung bei den Tieren verursacht zu haben. Nach den Ermittlungen soll allen Angeklagten bewusst gewesen sein, dass die Tiere unter den Umständen litten, ohne dass einer von ihnen eingegriffen habe.

    Die Hauptverhandlung ist für Freitag, den 24. Oktober 2025, um 10:30 Uhr im Saal 18 des Amtsgerichts Köln angesetzt. Ein weiterer Angeschuldigter, dem Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgeworfen wurden, muss sich hingegen nicht verantworten. Das Gericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn mangels hinreichenden Tatverdachts ab. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner