
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat heute den 42-jährigen Fadie Al Z. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, weil er am 17. Dezember 2024 einen Journalisten auf dem Flur im Gebäude des Verwaltungsgerichts in der Kirchstraße in Berlin-Moabit geschlagen habe. Der Journalist Thomas H. (65 Jahre) habe dort über ein ausländerrechtliches Verfahren gegen den Onkel des Angeklagten berichtet und im Zuge dessen auch Filmaufnahmen auf dem Flur gemacht. Als der Geschädigte den Angeklagten sowie weitere anwesende Familienmitglieder nach einer Stellungnahme gefragt habe, habe der Angeklagte ihm unvermittelt und mit Wucht ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte habe ein Hämatom am linken Auge erlitten und zeitweise unter starken Kopfschmerzen und Übelkeit gelitten.
Der Angeklagte hatte die Tat heute im Prozess eingeräumt und als Motiv angegeben, sich von den Filmaufnahmen des Geschädigten gestört gefühlt zu haben. Der Schlag sei aus einem „Reflex“ heraus erfolgt. Er entschuldigte sich bei dem Geschädigten, der diese Entschuldigung jedoch nicht annahm. Die zuständige Richterin verhängte eine unbedingte (d.h. nicht zur Bewährung ausgesetzte) Freiheitsstrafe von zehn Monaten und begründete das Urteil u.a. damit, dass der Schlag gegen den Journalisten als Angriff auf die Pressefreiheit zu werten sei; das sei nicht hinnehmbar. Die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung sei u.a. angesichts der Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht gekommen. Eine positive Legalprognose, also die Erwartung, dass er auch ohne die Vollstreckung der Freiheitsstrafe künftig ein strafloses Leben führen werde, liege bei dem Angeklagten nicht vor. Dies wäre die Voraussetzung für die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung gewesen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, binnen einer Woche Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einzulegen.
Az.: 235 Ds 26/25
AG Berlin-Tiergarten, 11.06.2025