Live Distance Child Abuse: Haftbefehl gegen Mann aus dem Ostalbkreis

Karlsruhe, 9. Februar 2026 (JPD) – Ermittler des Cybercrime-Zentrums der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe haben einen Mann aus dem Ostalbkreis festnehmen lassen, der im Verdacht steht, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern per Livestream beauftragt und angeleitet zu haben. Der Beschuldigte soll in den Jahren 2025 und 2026 in mindestens zwei Fällen entsprechende Taten veranlasst, live verfolgt und gesteuert haben. Das Amtsgericht Karlsruhe ordnete Untersuchungshaft an.

Die Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeidirektion Waiblingen des Polizeipräsidiums Aalen. Nach einer Durchsuchung am 5. Februar 2026 wurde der Tatverdächtige festgenommen. Ihm wird unter anderem Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in kinderpornografischer Absicht vorgeworfen.

Ermittlungen zu „Live Distance Child Abuse“

Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten werden dem Phänomenbereich des sogenannten „Live Distance Child Abuse“ zugeordnet. Darunter verstehen Strafverfolgungsbehörden die Liveübertragung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger über das Internet, regelmäßig gegen Bezahlung. Die Täter verfolgen die Taten per Stream, können sie hören und sehen und teilweise aktiv beeinflussen oder anleiten.

Die Bandbreite solcher Übertragungen reicht nach Ermittlerangaben von sexuellen Posing-Handlungen über vom Kind selbst vorgenommene sexuelle Handlungen bis hin zu schweren sexuellen Übergriffen durch Dritte. Welche konkreten Begehungsformen dem Beschuldigten im vorliegenden Verfahren zuzuordnen sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Durchsuchung und internationale Hinweisquelle

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen stellten die Beamten unter anderem elektronische Speichermedien sicher. Diese werden derzeit kriminaltechnisch ausgewertet. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über Umfang, Ablauf und mögliche weitere Beteiligte geben.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Meldung des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Die Einrichtung sammelt Hinweise von Internetdienstanbietern zu mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten und leitet diese an nationale Strafverfolgungsbehörden weiter. Auf dieser Grundlage nahmen die deutschen Ermittler die Untersuchungen auf, die schließlich zur Identifizierung und Festnahme des Beschuldigten führten.

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