Mehr Wettbewerb für die Initiative Tierwohl – Bundeskartellamt erwirkt Abschaffung des verpflichtenden Preisaufschlags
Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes hat die Initiative Tierwohl sich entschlossen, den bislang geltenden verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe (sog. „Tierwohlentgelt“) zum Jahr 2024 abzuschaffen. Das Bundeskartellamt begrüßt, dass stattdessen eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten eingeführt wird. Andreas Mundt,…