Bad Vilbel: Gemeinsames Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitswohnsitz befreit nicht von Zweitwohnungssteuer
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteil die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer wandte. Ein gemeinsames Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitswohnsitz befreie nicht von dieser Steuer. Die Kläger bewohnen - nunmehr als Nebenwohnung angemeldet - ein Haus im Gebiet der…