Keine Auflagen für IRONMAN Frankfurt – Lärmschutzklage erfolglos
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt, der Lärmschutzauflagen für den IRONMAN Frankfurt und eine Anwohner-Hotline forderte. Der Antragsteller konnte laut Gericht nicht hinreichend darlegen, dass mit unzumutbarem Freizeitlärm zu rechnen sei. Eine Anordnung zusätzlicher Auflagen sei im Eilverfahren daher nicht gerechtfertigt.