Landkreis Helmstedt: Tötung von Wolf nach wiederholten Schafrissen erlaubt
Das Verwaltungsgericht Braunschweig erlaubt unter Auflagen den Abschuss des Wolfs „GW3559m“. Das Tier war an mehreren Nutztier-Rissen beteiligt, alternative Schutzmaßnahmen werden als unzureichend bewertet.