Tghüringen: AfD-Programmkommentare des Verfassungsschutzes teilweise rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes teilweise stattgegeben. Einzelne Bewertungen des Parteiprogramms wurden als Neutralitätsverstoß gewertet, andere Äußerungen als zulässig.