Corona-Verordnungen in Brandenburg: Maskenpflicht bestand zu Recht – Versammlungsverbot nicht
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat einzelne Versammlungsverbote der Corona-Eindämmungsverordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie gegen die in der Landesverfassung garantierte Versammlungsfreiheit verstoßen. Die Maskenpflichtregelungen beider Corona-Verordnungen wurden hingegen als verfassungsgemäß bestätigt. Der Normenkontrollantrag stammte von der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg.