Brandenburgisches Verfassungsgericht entscheidet zu Corona-Verordnungen
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat einen Normenkontrollantrag gegen Corona-Regeln weitgehend abgewiesen, jedoch die Maskenpflicht für Verkaufsstellen wegen unklarer Rechtslage für nichtig erklärt. Die Vorschriften verletzten das Bestimmtheitsgebot und durften daher nicht Grundlage für Bußgelder sein.