Ehrenamtliche Gassigeherin: Arbeitsunfall anerkannt
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine ehrenamtliche Gassi-Geherin im Tierheim unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fällt. Der Sturz der Helferin beim Spaziergang mit einem Hund wurde als Arbeitsunfall anerkannt.