Ex-Rechtsextremist darf Rechtsreferendariat antreten
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtet den Freistaat, einen früheren Rechtsextremismus-Unterstützer als Rechtsreferendar aufzunehmen. Nach sächsischer Verfassungsrechtsprechung ist nur strafbares Verhalten ein Hinderungsgrund.