OVG Sachsen

    Keine Bühne für „Remigration“: Chemnitz darf Fraktionsveranstaltung mit Martin Sellner untersagen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für eine öffentliche Sitzung mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner zur Verfügung stellen muss. Die geplante Veranstaltung diene nicht den Aufgaben einer Stadtratsfraktion und verstoße zudem gegen die Benutzungsordnung der Stadt.

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    Beschwerde des AfD-Landesverbands Sachsen in Sachen »Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung« erfolglos

    Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen.

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