Starnberger Dreifachmord: Pauschalvergütung eines Verteidigers in Höhe von 72.000 Euro abgelehnt
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 29.04.2025 einen Antrag auf Bewilligung einer sog. Pauschvergütung in Höhe von rund 72.000 € für einen Verteidiger des zwischenzeitlich rechtskräftig wegen gemeinschaftlichen Mordes in drei Fällen verurteilten Samuel V. abgelehnt.