Einstellung der Ermittlungen im Fall kbo-Klinikum bestätigt: Keine strafbare Klinikschuld an Tötung einer Patientin
Der 2. Strafsenat des OLG München hat einen Klageerzwingungsantrag im Zusammenhang mit der Tötung einer Patientin in einer psychiatrischen Klinik als unzulässig verworfen. Der Antrag genügte weder den formellen noch den materiellen Voraussetzungen, insbesondere fehlte es an der Darlegung eines konkreten strafbaren Verhaltens des Klinikpersonals.