Geldstrafe wegen Volksverhetzung: AfD-Politiker Florian Jäger scheitert in Berufungsinstanz
Die 6. Strafkammer des Landgerichts München II unter dem Vorsitz von VRiLG Feneberg hat am 17.08.2023 eine Verurteilung des Angeklagten wegen Volksverhetzung bestätigt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt worden, nachdem er auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht…