Kein Schadensersatz für Nichtabnahme von Schutzmasken
Die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage einer Importeurin von Masken gegen den Freistaat Bayern abgewiesen (Az. 34 O 4965/21). Die Importeurin hatte die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1.583.664,64 Euro für die Nichtabnahme von Masken verlangt, die in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie aus…