Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt
Das Landgericht München I hat heute den Angeklagten nach sechstägiger Hauptverhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt und eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 € vorbehalten. Im Übrigen hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen.