Steuerberater Teil der Bande: Mehrjährige Haftstrafen für Betrug mit Überbrückungshilfen
Das Landgericht München I hat vier Angeklagte wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Überbrückungshilfen zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 8 Monaten und 5 Jahren 2 Monaten verurteilt. Ein Steuerberater war Teil der Bande, die gezielt falsche Anträge stellte. Das Urteil beruht auf einer Verständigung; Revision ist möglich.