Keine Rechtsmittel eingelegt – Urteil gegen Schuhbeck wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung rechtskräftig
Das Landgericht München I hat Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Subventionsbetrugs und Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig.