Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Nebenklagebeschwerden vorerst gescheitert
Das Landgericht Halle hat 19 Beschwerden gegen die Bestellung gemeinschaftlicher Beistände im Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zurückgewiesen. Die Kammer erklärte die Entscheidung des Amtsgerichts Naumburg für rechts- und ermessensfehlerfrei und sah die Voraussetzungen für eine einheitliche Vertretung als gegeben an.