Teil des kriminellen Milieus: Keine Opferentschädigung bei Schussverletzung
Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Mann, der im kriminellen Milieu angeschossen wurde, keine Opferentschädigung erhält. Die Gewährung staatlicher Leistungen sei unbillig, wenn der Betroffene selbst Teil einer rechtsfeindlichen Szene ist. Das Urteil ist rechtskräftig.