Kaffeetrinken zur Förderung der Arbeitsatmosphäre kann unfallversichert sein
Ein Sturz infolge des Verschluckens beim Kaffeetrinken während einer verpflichtenden Baustellenbesprechung kann ein Arbeitsunfall sein – das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im konkreten Fall habe das Kaffeetrinken auch betrieblichen Zwecken gedient, etwa der Förderung der Konzentration und des kollegialen Austauschs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundessozialgericht…