ersönliches Budget muss ortsübliche Pflege-Löhne abdecken
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass im Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderung ortsübliche Löhne für Assistenzkräfte grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Eine sofortige Budgeterhöhung lehnte das Gericht mangels Eilbedürftigkeit ab.