Keine Opferentschädigung bei fortgeführter gefährlicher Ehe
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigt die Aufhebung einer Beschädigtenrente, da die Klägerin die Ehe mit ihrem gewalttätigen Ehemann trotz wiederholter Übergriffe fortführte. Zudem lagen keine ausreichenden Schädigungsfolgen vor.