Leiharbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Inflationsprämie
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Leiharbeitnehmerin keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie hat, die Stammmitarbeiter im Entleiherbetrieb erhalten, da sie keine Equal-Pay-Vereinbarung nachweisen konnte und ihr Arbeitsverhältnis vor Auszahlung der Prämie endete. Die Klage auf Zahlung weiterer Prämien wurde daher abgewiesen.