Ärztliche Notfalldienste auch bei Vertretung steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch vertretungsweise übernommene ärztliche Notfalldienste von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn sie im Rahmen heilberuflicher Tätigkeit erfolgen. Damit widerspricht der BFH der bisherigen Ansicht von Finanzamt und Finanzgericht und sorgt für bundesweit einheitliche steuerliche Behandlung solcher Vertretungsdienste.