Schadensersatz wegen fehlender Information durch den Reiseveranstalter: Beförderungsverweigerung wegen fehlender digitaler Einreiseanmeldung
Das Amtsgericht München verurteilte 19.07.2022 eine Reiseveranstalterin aus München zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von Aufwendungen für gebuchte Ersatzflüge in Höhe von 995,96 Euro sowie zur Minderung des Reisepreises in Höhe von 314,85 Euro. Der Kläger buchte für sich, seine Ehefrau sowie ein weiteres Ehepaar eine 14-tägige Pauschalreise mit Hotel und Flug nach…