Handel mit Scheindrogen auf Musikfestival – ein Jahr Haft
Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Münchens hat am 13.04.2023 einen 22-jährigen Mann wegen Handeltreibens mit Stoffen oder Zubereitungen, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden, in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug zu einer 1-jährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte reiste am 30.12.2022 mit dem Bus aus Italien ein, um in…