Unfall in Duplexgarage: Vor Betätigung der Hebevorrichtung darf von ordnungsgemäß geparkten Autos ausgegangen werden
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 4.894,60 € wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es vor Betätigung der Hebevorrichtung keine Verpflichtung zur Kontrolle gibt, ob Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt sind.