Amtsgericht München

Kein Rücktrittsrecht bei Bestellung maßgefertigter Möbel

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Kundin kein Widerrufsrecht zusteht, wenn sie individuell gefertigte Möbel in Auftrag gibt. Im konkreten Fall hatte die Klägerin einen maßgefertigten Schlafzimmerschrank per E-Mail beauftragt, den Auftrag aber nach Fertigstellung widerrufen. Das Gericht stellte klar, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Produkten gemäß…

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