Kein Anspruch auf Anwaltskosten bei voreiliger Beauftragung
Das Amtsgericht München entschied, dass Käufer keinen Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten haben, wenn sie ohne vorherigen Klärungsversuch vorschnell rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.