Reiseveranstalter haftet für verlorenes Gepäck mit Medikamenten – Kreuzfahrt wurde rechtmäßigerweise nicht angetreten
Nach dem Diebstahl eines Medikamententrolleys vor Beginn einer Kreuzfahrt sprach das Amtsgericht München einem älteren Ehepaar aus Schleswig-Holstein nahezu den gesamten Reisepreis zu. Das Gericht sah im Verlust der lebenswichtigen Medikamente einen erheblichen Reisemangel und wies die Argumentation des Reiseveranstalters zurück.