Auch „Gratis“-Rikscha-Fahrten sind gewerblich
Ein Münchner Rikscha-Fahrer wurde wegen unerlaubter gewerblicher Tätigkeit im Englischen Garten zu einem Bußgeld von 55 Euro verurteilt. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass er regelmäßig Fahrgäste beförderte und damit Einnahmen erzielen wollte, auch wenn die Fahrten als „gratis“ beworben wurden.