Schnelles Urteil gegen Drogenhändler in Dresden
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 4. Juni 2025 ein 23-jähriger Libyer durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.