Markus Lanz: Die Gäste am 12.11.2025
Am 12.11.2025 begrüßt Markus Lanz um 23:15 Uhr folgende Gäste in seiner Sendung im ZDF.
Am 12.11.2025 begrüßt Markus Lanz um 23:15 Uhr folgende Gäste in seiner Sendung im ZDF.
NRW legt Vorschläge für die Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft vor. Größere Einheiten, digitale Verfahren und lokale Gerichtstage sollen Rechtssuchenden bessere Erreichbarkeit und effizientere Verfahren sichern.
Gleiss Lutz hat die Northern Data AG bei dem Verkauf ihres Geschäftsbereichs „Peak Mining“ beraten.
Die Bundesanwaltschaft hat Borhan El-K. bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen. Ihm wird die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung HAMAS und die Vorbereitung von Anschlägen in Deutschland und Europa vorgeworfen.
Die Berufung eines körperlich schwer beeinträchtigten 30-Jährigen gegen seine Verurteilung wegen Kinderpornographie wurde zurückgewiesen. Das Urteil über 2 Jahre und 5 Monate Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.
Vor dem Kammergericht Berlin beginnt am 20. November der Prozess gegen einen 19-jährigen Syrer. Er soll am Holocaust-Mahnmal einen islamistisch und antisemitisch motivierten Messerangriff verübt haben.
Der Bericht zur Cybersicherheit 2025 zeigt: Bayern bleibt ein Hauptziel für Cyberangriffe. Die Staatsregierung setzt auf enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und IT-Sicherheitsbehörden, um Staat, Wirtschaft und Bürger zu schützen.
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Stadt Dortmund den „Hannibal“-Wohnkomplex 2017 nicht sofort hätte räumen dürfen. Die Maßnahmen seien ermessensfehlerhaft gewesen, da keine akute Brandgefahr vorlag.
GÖRG hat unter Federführung unseres Partners Christopher Schiller die Rubix Holding Deutschland GmbH beim Erwerb sämtlicher Anteile an der Konrad Haluk Industriebedarf GmbH vom bisherigen Inhaber umfassend beraten.
Am 13.11.2025 begrüßt Maybrit Illner um 22:15 Uhr folgende Gäste in ihrer Sendung im ZDF.
Tanken ist gegenüber der vergangenen Woche spürbar teurer geworden. Vor allem der Preis für Diesel-Kraftstoff ist kräftig gestiegen.
Der Bundesgerichtshof erlaubt die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA, wenn diese der Betrugsprävention dienen. Ein generelles Verbot wäre zu weitgehend, urteilte der VI. Zivilsenat.