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Brandgelände in Burg: Eigentümer muss Abfälle entsorgen – Eilantrag erfolglos

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat den Eilantrag des Eigentümers eines Brandgeländes in Dithmarschen gegen eine Entsorgungsanordnung überwiegend abgelehnt. Der Eigentümer bleibt für die Beseitigung der Abfälle verantwortlich, lediglich ein Verbot zur künftigen Ablagerung hätte sich nach Ansicht des Gerichts an den Pächter richten müssen.

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