AfD-Fraktion erhält Anspruch auf Nutzung von Gemeinschaftshaus in Lich
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Stadt Lich verpflichtet, der AfD-Fraktion für eine Veranstaltung ein Gemeinschaftshaus zur Verfügung zu stellen. Die Ablehnung der Stadt wegen möglicher Gegendemonstrationen sei nicht ausreichend begründet.