NPD-Aufmarsch in Weinheim darf stattfinden – Gericht lehnt Eilantrag ab

Karlsruhe, 8. Mai 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen eine für den 8. Mai 2026 in Weinheim angemeldete Demonstration der NPD Rhein-Neckar abgelehnt. Nach Angaben des Gerichts hatte ein Mitglied des Bürgerbündnisses „Weinheim bleibt bunt“ um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Versammlung ersucht. Die Demonstration steht unter dem Motto „8. Mai – wir feiern nicht!“ und soll am Abend vom Hauptbahnhof durch die Bahnhofstraße bis zum Soldaten- beziehungsweise Kriegerdenkmal führen.

Nach der Anmeldung werden zu der Demonstration etwa 10 bis 15 Teilnehmer erwartet. Der Antragsteller hatte zur Begründung seines Begehrens auf frühere Vorfälle im Zusammenhang mit Auftritten der NPD und ihres Umfelds verwiesen. Aufgrund der geplanten Route befürchte er eine konkrete Gefahr für Leib und Leben.

Gericht sieht keine mögliche Verletzung subjektiver Rechte

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied am 7. Mai 2026, dass dem Antragsteller die erforderliche Antragsbefugnis fehle. Nach Auffassung des Gerichts sei eine mögliche Verletzung eigener subjektiver Rechte durch die angemeldete Demonstration weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Dass der Antragsteller Mitglied des Bürgerbündnisses „Weinheim bleibt bunt“ sei, ändere daran nichts.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

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