
Düsseldorf, 4. Mai 2026 (JPD) Nordrhein-Westfalen will den kommerziellen Handel mit persönlichen Gegenständen von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung künftig untersagen. Dazu bringt die Landesregierung einen Gesetzentwurf in die Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 ein. Ziel ist eine rechtliche Begrenzung des Verkaufs sogenannter NS-Erinnerungsstücke, die einen unmittelbaren Bezug zu Verfolgten der NS-Gewaltherrschaft aufweisen.
NRW will Handel mit NS-Opfergegenständen verbieten
Ausgangspunkt der Initiative war eine für November 2025 angekündigte Auktion, die bundesweit Kritik ausgelöst hatte. Nach politischer Intervention des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Nathanael Liminski, wurde die Versteigerung in der geplanten Form gestoppt. In der Folge erarbeiteten Liminski und Justizminister Dr. Benjamin Limbach gemeinsam den nun vorgelegten Gesetzentwurf.
Liminski betonte, Gegenstände wie Tagebücher, Briefe oder mit Kennzeichen versehene Kleidungsstücke von NS-Verfolgten dürften nicht zu Handelswaren werden. Sie seien Teil der historischen Erinnerung und kein Gegenstand kommerzieller Verwertung. Angesichts des Verschwindens der letzten Zeitzeugen und eines zunehmenden Antisemitismus sei der Schutz der Erinnerungskultur besonders dringlich.
Justizminister Limbach verwies auf eine bislang bestehende rechtliche Lücke. Während der Handel mit NS-Propagandamaterial strafbar sei, bleibe der Verkauf persönlicher Gegenstände von Opfern bislang grundsätzlich möglich. Behörden seien dem derzeit weitgehend schutzlos ausgeliefert. Der Gesetzentwurf solle diese Lücke schließen und einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen.
Vorgesehen ist ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen, die unmittelbar mit dem Verfolgungsschicksal von NS-Opfern verbunden sind. Dazu zählen insbesondere amtliche Dokumente, Briefe, Tagebücher sowie persönliche Kleidungsstücke mit Kennzeichnungen aus der NS-Zeit. Ausnahmen sollen für Museen, Archive und Bibliotheken gelten sowie für wissenschaftliche Forschung oder sonstige berechtigte historische Interessen.





