
Wiesbaden, 29. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Disziplinarkammer für das Land Hessen sah es als erwiesen an, dass der Beamte sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht hat. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses sei daher nicht mehr tragbar. Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 12. Februar 2026 liegen nun vor.
Ausgangspunkt war ein Einsatz am 6. Februar 2019 im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Dort hatten der Beamte und ein Kollege einen Einbrecher in einer Drogerie festgenommen und an die Bundespolizei übergeben. Während der Festnahme schlug der Beklagte mit einem Teleskopschlagstock 24-mal auf die Beine des bereits am Boden fixierten Mannes ein. Das Opfer erlitt mehrere Platzwunden sowie weitere Verletzungen; anschließend erstatteten die Beamten Anzeige wegen angeblichen Widerstands.
Disziplinargericht sieht schweren Vertrauensverlust
Das Landgericht Kassel verurteilte den Beamten im Jahr 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen. Nach Auswertung von Videoaufnahmen sah das Gericht keinen gerechtfertigten Anlass für den Schlagstockeinsatz und stellte zudem fest, dass die Angaben in der Strafanzeige unzutreffend waren. Auf dieser Grundlage erhob der Polizeipräsident 2024 Disziplinarklage.
Die Wiesbadener Richter bestätigten nach eigener Sichtung der Videoaufnahmen die schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Neben der Anzahl der Schläge wog insbesondere das Nachtatverhalten schwer, da der Beamte durch die falsche Anzeige seine Befugnisse missbraucht habe. Dies habe das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig zerstört. Milderungsgründe sah das Gericht nicht.
Gegen das Urteil kann der Beamte binnen eines Monats Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.




