
Berlin, 29. April 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Danach sollen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates. Grundlage der Anpassung ist die Lohnentwicklung sowie die Sicherung eines Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent im Rahmen des Rentenpakets 2025.
Rentenanpassung 2026: Bundesregierung setzt Rentenplus von 4,24 Prozent fest
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verwies darauf, dass die Rentenerhöhung auf der positiven Lohnentwicklung beruhe und die Kopplung der Renten an die Löhne die Teilhabe der Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung sichere. Die Anpassung sei ein Ausdruck der Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Zugleich hob sie hervor, dass mit dem Rentenpaket 2025 ein Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent bis 2031 abgesichert worden sei.
Die Berechnung der Rentenanpassung basiert auf einer anpassungsrelevanten Lohnentwicklung von 4,25 Prozent, die aus Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den beitragspflichtigen Entgelten der Versicherten abgeleitet wird. Zusätzlich werden Veränderungen der Sozialabgaben berücksichtigt, wodurch sich geringfügige Abweichungen vom rechnerischen Wert ergeben. Für 2026 resultiert daraus eine rechnerische Differenz von 0,01 Prozentpunkten.
Der aktuelle Rentenwert steigt dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung der gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Für eine Standardrente bei 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen ergibt sich ein monatliches Plus von 77,85 Euro.
Die Rentenanpassung wird durch die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Sie soll nach Zustimmung des Bundesrates und Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.




