Berlin, 28. April 2026 (JPD) Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am 20. April 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft mbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Sanierungsexperten Dr. Florian Linkert von der Kanzlei BBL Brockdorff. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und eine Fortführungsperspektive zu entwickeln.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nach eigenen Angaben bereits mit der Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage begonnen. Der Geschäftsbetrieb soll nahtlos fortgeführt werden. Die rund 50 Beschäftigten erhalten Insolvenzgeld für einen Zeitraum von drei Monaten, wodurch die Lohnansprüche zunächst abgesichert sind.
Fortführung des Betriebs und Versorgung der Bewohner gesichert
Die SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft betreibt in Berlin, Hamburg und Ahrensburg vier Service-Residenzen mit insgesamt rund 550 Bewohnerinnen und Bewohnern. Deren Betreuung und Versorgung sollen trotz des Insolvenzverfahrens uneingeschränkt fortgeführt werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter sieht nach ersten Einschätzungen grundsätzlich Sanierungsmöglichkeiten für das Unternehmen. Die weitere Entwicklung hängt von der wirtschaftlichen Analyse und den Ergebnissen des Insolvenzverfahrens ab.






