Schengener Grenzkodex verletzt: Identitätskontrolle an Grenze zu Luxemburg unzulässig

Koblenz, 27. April 2026 (JPD) Die an der luxemburgisch-deutschen Grenze durchgeführte verdachtsunabhängige Identitätskontrolle eines Busreisenden war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und der Klage eines Mannes stattgegeben, der im Juni 2025 auf der A8 bei Perl-Schengen von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Die Richter stellten fest, dass die zugrunde liegende Verlängerung der Binnengrenzkontrollen unionsrechtswidrig gewesen sei. Damit fehlte die rechtliche Grundlage für die Maßnahme.

Grenzkontrollen nach Schengener Grenzkodex unzureichend begründet

Nach dem Schengener Grenzkodex dürfen Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen wiedereingeführt oder verlängert werden, etwa bei einer ernsthaften Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Zwar stehe dem Mitgliedstaat dabei ein Beurteilungsspielraum zu, dieser unterliege jedoch gerichtlicher Kontrolle. Die Bundesrepublik habe diesen Spielraum überschritten, da die erforderliche Tatsachengrundlage unzureichend gewesen sei.

Das Gericht beanstandete insbesondere das Notifizierungsschreiben zur Verlängerung der Kontrollen im Zeitraum vom 16. März bis 15. September 2025. Darin seien Migrationsbewegungen nicht nachvollziehbar in Relation zu den Kapazitäten der zuständigen Behörden gesetzt worden. Auch eine tragfähige Begründung für eine Überlastung der Behörden fehle, der Verweis auf einzelne Gewaltstraftaten genüge hierfür nicht.

Zudem sei nicht ausreichend dokumentiert worden, dass eine plötzliche und unvorhersehbare Entwicklung vorgelegen habe, wie es der Schengener Grenzkodex verlange. Vielmehr hätten sich die Migrationstendenzen über längere Zeiträume auf konstantem Niveau bewegt oder bereits abgeschwächt. Die Voraussetzungen für eine unionsrechtskonforme Verlängerung der Grenzkontrollen seien damit nicht erfüllt gewesen.

Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

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