
Kassel, 20. April 2026 (JPD) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat einen Eilantrag gegen eine von der Stadt Bad Hersfeld angeordnete Rattenbekämpfung überwiegend abgelehnt. Die Antragstellerin war verpflichtet worden, auf ihrem Grundstück eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung durchzuführen sowie Abfälle vollständig zu beseitigen. Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen.
Gericht bestätigt Pflicht zur Rattenbekämpfung in Bad Hersfeld
Die Stadt Bad Hersfeld hatte die Grundstückseigentümerin zunächst Ende 2024 zur Beseitigung von Unrat und zur Durchführung einer Schädlingsbekämpfung aufgefordert. Nach einer erneuten Kontrolle im Jahr 2025 stellte die Stadt erhebliche Vermüllung sowie einen sichtbaren Rattenbefall fest. Die Tiere bewegten sich laut Feststellungen ungehindert zwischen Abfällen und Mülltonnen und zeigten keine Scheu vor Menschen.
Daraufhin verpflichtete die Stadt die Antragstellerin zur sofortigen Rattenbekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Mülls. Sie verwies dabei auf erhebliche Gesundheitsgefahren durch Ratten als mögliche Krankheitsüberträger. Die Antragstellerin wandte ein, ein möglicher Befall gehe auf Nachbargrundstücke zurück und habe dort seine Ursache.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Aufgrund von Ortsbesichtigungen und Nachbarschaftsbeschwerden bestünden keine ernstlichen Zweifel am Rattenbefall auf dem Grundstück. Auch die seit 2024 fehlende nachhaltige Verbesserung bestätige die Erforderlichkeit einer fachgerechten Bekämpfung durch einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer.
Erfolg hatte der Eilantrag lediglich insoweit, als sich die Antragstellerin gegen Vorgaben zu künftigen Verhaltenspflichten wandte. Diese Regelungen seien zu unbestimmt, da konkrete Handlungspflichten nicht hinreichend klar definiert seien, etwa beim Umgang mit Vegetation oder möglichen Leitungsreparaturen.
Die Entscheidung vom 15. April 2026 (Az. 5 L 615/26.KS) ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist innerhalb von zwei Wochen möglich.






