
Berlin, 17. April 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Verbot der Beratertätigkeit eines ehemaligen brandenburgischen Wirtschaftsministers für eine Wirtschaftskanzlei während der Karenzzeit bestätigt. Damit bleibt die von der Landesregierung ausgesprochene Untersagung bis Dezember 2026 in Kraft. Das Gericht wies die Beschwerde des früheren Ministers zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren Verfügung.
Gericht bestätigt Karenzzeit-Verbot wegen möglicher Interessenkonflikte
Grundlage der Entscheidung ist das Brandenburgische Ministergesetz, das innerhalb einer zweijährigen Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt Untersagungen von Erwerbstätigkeiten erlaubt, wenn öffentliche Interessen gefährdet erscheinen. Die Landesregierung hatte die Tätigkeit des ehemaligen Ministers für eine Wirtschaftskanzlei bereits im September 2025 untersagt. Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam blieb erfolglos.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts genügt bereits der begründete Anschein möglicher Interessenkonflikte, um Zweifel an der Integrität der Landesregierung zu begründen. Der ehemalige Minister war während seiner Amtszeit maßgeblich an der Ansiedlung einer Automobilproduktion in Brandenburg beteiligt und Teil einer entsprechenden Landes-Task-Force. Die nun betroffene Kanzlei war in dieser Zeit für das Land bei Grundstücksverkäufen und Genehmigungsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt tätig.
Das Gericht stellte zudem fest, dass der frühere Minister Einfluss auf die Mandatierung der Kanzlei durch einen Landesbetrieb genommen habe. Da die Kanzlei inzwischen für den Automobilhersteller tätig ist und nicht mehr für das Land zur Verfügung steht, könne eine anschließende Tätigkeit des Ex-Ministers das Vertrauen in die Neutralität staatlichen Handelns beeinträchtigen. Der Beschluss ist unanfechtbar.



