
München, 26. März 2026 (JPD) Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen (bgH) sowie ein 5-Säulen-Konzept zur psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug vorgestellt. Ziel ist es, Empfehlungen der unabhängigen bgH-Kommission vom Dezember 2025 umzusetzen und die Rechte der Gefangenen besser zu schützen. Die Maßnahmen umfassen gesetzliche Regelungen, organisatorische Anpassungen und den Ausbau psychiatrischer Kapazitäten.
Gesetzliche Änderungen und Schutzmaßnahmen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen Richtervorbehalt für bgH-Unterbringungen ab 72 Stunden vor und entfernt die Flucht- oder Befreiungsgefahr als Anordnungsgrund. Gefangene sollen künftig ihre Verteidiger über bgH-Unterbringungen informieren können, und die Kommunikation zwischen medizinischem Personal wird durch geänderte Datenschutzregelungen erleichtert. Auf Verwaltungsebene werden „besondere Schutzräume“ als weniger eingriffsintensive Alternative zu bgHs eingeführt. Erste Piloträume zur Suizidprävention laufen seit Februar 2026 in Augsburg-Gablingen und sollen ausgeweitet werden. Zudem werden Berichts- und Dokumentationspflichten verschärft und Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten überarbeitet.
5-Säulen-Konzept zur psychiatrischen Versorgung
Das Konzept erweitert psychiatrische Kapazitäten auf rund 100 Plätze, inklusive der Einrichtung einer dritten Abteilung in der JVA München. Bereits bestehende Abteilungen in Straubing und Würzburg erhalten zusätzliche Fachärzte, und finanzielle Anreize sollen medizinisches Personal gewinnen. Kooperationen mit Kliniken werden ausgebaut, Telepsychiatrie und Telepsychotherapie flächendeckend angeboten. Weitere Maßnahmen betreffen die Pilotierung von Belastungs- und Suizidrisikolisten, Fortbildungen für Bedienstete und stärkere Einbindung von Ärzten in die Fachaufsicht. Hintergrund sind der Anstieg psychisch auffälliger Gefangener sowie Fachkräftemangel und gestiegene Anforderungen durch Gesetzesänderungen, insbesondere bei Suchtmittelabhängigen.
Der Gesetzentwurf wurde am 10. März 2026 vom Ministerrat gebilligt und befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Nach Abschluss der Kabinettsbefassung soll er Ende April 2026 dem Bayerischen Landtag zur Beratung zugeleitet werden.





